DISDH-Kindergarten Gebühren

Die niederländische Regierung gewährt Eltern, die ihre Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreuen lassen, in der Regel einen Kinderbetreuungszuschuss (Kinderopvangtoeslag). Dieser Zuschuss soll einen Teil der Kosten abdecken, die berufstätigen Eltern durch die Kinderbetreuung entstehen.

Dieser Zuschlag ist Teil eines umfassenden Systems der sozialen Sicherheit und zielt darauf ab, Familien bei der finanziellen Belastung der Kinderbetreuung zu entlasten. Mit dieser staatlichen Unterstützung soll den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben ermöglicht werden

Der DISDH-Kindergarten ist staatlich anerkannt und registriert, so dass Eltern beim Ministerie van Financiën einen Kinderopvangtoeslag beantragen können.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess und stellen Ihnen ein praktisches Berechnungstool zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Kosten ganz einfach ermitteln können.

Gebühren des DISDH-Kindergartens

Die Kosten für die Kinderbetreuung variieren je nach der familiären Situation. Die Höhe des Zuschusses und des Eigenanteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Betreuungsstunden pro Monat, dem Stundensatz der Kindertagesstätte und dem Familieneinkommen.

Unser Stundensatz beinhaltet täglich ein warmes Mittagessen sowie die meisten Ausflüge. Die Abrechnung für unseren Kindergarten erfolgt auf der Basis von 7 Stunden und 45 Minuten pro Tag, von 07:45 bis 15:30 Uhr. Bei Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeit (15.30 Uhr bis 18.00 Uhr) erfolgt die Abrechnung im Nachhinein.

Berechnungstool für den Kinderopvangtoeslag 2024/2025 (ab August 2024 gültig)

Nutzen Sie unser kostenloses Berechnungstool, um anonym, schnell und einfach herauszufinden, wie hoch der staatliche Kinderbetreuungszuschlag für Ihre Familie sein könnte, unter der Voraussetzung, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt sind.

 

Hier können Sie den Kinderopvangtoeslag für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 errechnen lassen:

(In Englisch und Niederländisch)

De rekenmodule wordt geladen,
een moment geduld aub....


Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Unser Ziel ist es, gemeinsam eine für Sie passende Lösung zu finden. Wir sind stets bemüht, individuelle Anforderungen zu berücksichtigen und eine zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Nutzen Sie die Möglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld unkompliziert online über toeslagen.nl mit Ihrer DigiD zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Ihr Kind erstmals eine Kinderbetreuung in Anspruch genommen hat. Dadurch vermeiden Sie, dass Ihnen ein Teil der Unterstützung nicht anerkannt wird.

Für das Jahr 2024 wurde von der niederländischen Regierung eine maximale Erstattung von 9,12 € pro Stunde für Kindertagesstätten festgelegt.

Die Berechtigung zum Bezug von Kinderbetreuungsgeld hängt unter anderem von folgenden Bedingungen ab:

  1. Die Eltern sowie das Kind, für das Betreuungsgeld beantragt wird, haben einen niederländischen Wohnsitz.
  2. Sie oder Ihr Partner tragen die Kosten für die Kinderbetreuung. Der Zuschuss gilt nicht für Familien, bei denen der Arbeitgeber die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernimmt.
  3. Beide Elternteile sind erwerbstätig (das gilt auch für Teilzeitbeschäftigung, Unternehmer:in oder Selbständige, Pflegeeltern, Freiberufler:in, Post- oder Zeitungszusteller:in, Gastdozent :in oder Lehrbeauftragter:in, Künstler:in oder Profisportler:in, Gemeinderatsmitglied oder Mitarbeiter:in im Unternehmen des Partners). Was nicht gilt: Ehrenamtliche Tätigkeit (mit oder ohne Ehrenamtspauschale), Stipendiat oder informelle Betreuung.
  1. Wenn ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere Elternteil wegen einer Ausbildung, einem Integrationskurs, einer Langzeiterkrankung oder Pflegebedürftigkeit vorübergehend nicht erwerbstätig ist. Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter diesem Link.

Weitere Informationen zu Ihrem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und dessen Höhe finden Sie hier.

Es gibt jetzt auch eine praktische App – hier der Link.

Bei Fragen während der Antragsstellung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:

Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Vorschriften, insbesondere solche, die von der niederländischen Regierung erlassen werden, Änderungen unterliegen können. Wir übernehmen keine Verantwortung für Änderungen, welche die niederländische Regierung in Bezug auf die hier behandelten Angelegenheiten vornehmen könnte.

Bitte beachten Sie auch, dass rechtliche Verfahren und deren Durchführung Zeit in Anspruch nehmen können. Verzögerungen in rechtlichen Verfahren, die bis zu vier Jahre dauern können, liegen außerhalb unserer Kontrolle. Wir übernehmen keine Verantwortung für solche Verzögerungen.

Für spezifische rechtliche Fragen oder Anliegen empfehlen wir, zur direkten Kontaktaufnahme mit den niederländischen Behörden. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die hier bereitgestellten Informationen auf eigenes Risiko verwenden.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM THEMA KINDERGARTENZUSCHLAG:

Wie hoch sind die Kosten des DISDH-Kindergartens?

Wir berechnen einen festen Stundensatz in Höhe von € 12,81 für das Schuljahr 2024/25.

Kann ich auch einen Zuschlag beantragen, wenn ich im Ausland arbeite?

Ja, Sie können einen Zuschlag beantragen, sofern die Arbeitseinkünfte in den Niederlanden versteuert werden. Hier finden Sie die relevanten Informationen vom Belastingsdienst.nl. 

Können auch Familien den Kindergartenzuschlag beantragen, die keine niederländische Staatsangehörigkeit haben?

Der Anspruch auf Kindergeld ist in den Niederlanden nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden, sondern wird durch verschiedene andere Faktoren bestimmt. Dazu gehören Einkommen, Wohnstatus, Erwerbstätigkeit und andere Kriterien.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da.

Bitte schreiben Sie uns unter:

info@disdh.nl