Gebühren des DISDH-Kindergartens

Die niederländische Regierung gewährt Eltern, die ihre Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreuen lassen, in der Regel einen Kinderbetreuungszuschuss (Kinderopvangtoeslag). Dieser Zuschuss soll einen Teil der Kosten abdecken, die berufstätigen Eltern durch die Kinderbetreuung entstehen.

Die staatliche Unterstützung soll Familien finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

Der DISDH-Kindergarten ist staatlich anerkannt und registriert. Dadurch können berechtigte Eltern den Kinderopvangtoeslag beantragen.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess und stellen Ihnen ein praktisches Berechnungstool zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Kosten ermitteln können.

Deutscher Internationaler Kindergarten

Gebühren des DISDH-Kindergartens

Die Kosten der Kinderbetreuung hängen von der individuellen familiären Situation ab. Für den staatlichen Zuschuss und den verbleibenden Eigenanteil spielen unter anderem Betreuungsstunden, Stundensatz und Familieneinkommen eine Rolle.

Unser Stundensatz beinhaltet täglich ein warmes Mittagessen sowie die meisten Ausflüge.

Die reguläre Betreuung wird auf Grundlage von sieben Stunden und 45 Minuten pro Tag berechnet (08:00 bis 15:30 Uhr).

Die verlängerte Betreuung von 15:30 bis 18:00 Uhr wird nachträglich abgerechnet.

Kindergartenjahr 2026/2027

Berechnungstool für den Kinderopvangtoeslag

Nutzen Sie unser kostenloses Berechnungstool, um anonym, schnell und unkompliziert einzuschätzen, wie hoch der staatliche Kinderbetreuungszuschuss für Ihre Familie sein könnte.

Hier können Sie den Kinderopvangtoeslag für das Kindergartenjahr 2026/2027 berechnen lassen.

Das Berechnungstool steht auf Englisch und Niederländisch zur Verfügung.

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Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Den Kinderopvangtoeslag können Sie online über die niederländische Dienst Toeslagen mit Ihrer DigiD beantragen.

Eine Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, möglichst innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Kinderbetreuung, damit keine Ansprüche für frühere Monate verloren gehen.

Ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Die Eltern sowie das Kind, für das Betreuungsgeld beantragt wird, haben einen niederländischen Wohnsitz.
  • Sie oder Ihr Partner tragen die Kosten für die Kinderbetreuung. Der Zuschuss gilt nicht für Familien, bei denen der Arbeitgeber die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernimmt.
  • Beide Elternteile sind erwerbstätig (das gilt auch für Teilzeitbeschäftigung, Unternehmer:in oder Selbständige, Pflegeeltern, Freiberufler:in, Post- oder Zeitungszusteller:in, Gastdozent:in oder Lehrbeauftragter:in, Künstler:in oder Profisportler:in, Gemeinderatsmitglied oder Mitarbeiter:in im Unternehmen des Partners). Was nicht gilt: Ehrenamtliche Tätigkeit (mit oder ohne Ehrenamtspauschale), Stipendiat oder informelle Betreuung.
  • Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere Elternteil aufgrund einer Ausbildung, eines Integrationskurses, einer Langzeiterkrankung oder Pflegebedürftigkeit vorübergehend nicht erwerbstätig ist. Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter diesem Link.

Die genauen Anspruchsvoraussetzungen, möglichen Ausnahmen und aktuellen Erstattungsgrenzen finden Sie beim niederländischen Dienst Toeslagen.

Weitere Informationen zum Kinderopvangtoeslag →

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kosten des DISDH-Kindergartens?

Die aktuellen Gebühren hängen vom jeweiligen Kindergartenjahr und dem gebuchten Betreuungsumfang ab.

Die gültige Gebührenübersicht finden Sie auf unserer Kindergarten-Website.

Kann ich einen Zuschuss beantragen, wenn ich im Ausland arbeite?

Auch bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch bestehen.

Bitte prüfen Sie Ihre individuelle Situation bei der Dienst Toeslagen.

Können Familien ohne niederländische Staatsangehörigkeit einen Zuschuss beantragen?

Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet nicht über den Anspruch. Weitere Faktoren wie Aufenthaltsstatus, Erwerbstätigkeit und Einkommen sind relevant.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zu den Betreuungskosten.

Schreiben Sie uns an info@disdh.nl .

Individuelle Beratung & Unterstützung

Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung zu finden. Wir sind stets bemüht, individuelle Anforderungen zu berücksichtigen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Kontakt aufnehmen

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Vorschriften, insbesondere solche, die von der niederländischen Regierung erlassen werden, Änderungen unterliegen können. Wir übernehmen keine Verantwortung für Änderungen, welche die niederländische Regierung in Bezug auf die hier behandelten Angelegenheiten vornehmen könnte.

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